Wer Kursgewinne an der Börse einfährt, muss diese beim Verkauf der Bestände, also erst als Rentner/in, versteuern. Banken und Fondsgesellschaften unterschlagen dieses gerne in ihren Werbe-Broschüren.
Der selbst eingezahlte Anteil ist dann natürlich steuerfrei. Der Steuersatz beträgt seit 2009 25 % plus Soli. Ist der persönliche Steuersatz niedriger, gilt dieser. Wer nur wenig Einkommen oder Rente hat, zahlt keine Steuern. Es gibt einen Freibetrag von 1000 Euro jährlich für Singles und 2000 Euro für Verheiratete.
Welche Steuer-Regeln in 30 oder 40 Jahren gelten, weiß niemand. In der Prognose-Rechnung wird deshalb angenommen, dass auf jeden ausgezahlten Betrag 15 % Steuern abzuführen sind.